Corona Hygiene Maßnahmen und unser Leitfaden für ihren Aufenthalt
Liebe Gäste!
Unsere Intention ist es Ihren Aufenthalt so sicher und angenehm wie möglich mit so wenig Einschränkungen wie nötig zu gestalten. Dazu finden Sie hier alle dazugehörigen Informationen:
Der bestehende 3-Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor:
Stufe: Derzeit
Stufe: Ab 7 Tage nachdem Intensivbetten-Auslastung von 15% überschritten wurde (300 Betten)
Stufe: Ab 7 Tage nachdem Auslastung von 20% überschritten wurde (400 Betten)
Gastronomie und Beherbergung
Stufe 1 (10 % (200 Betten)): seit 15. September gilt 3-G-Regel: Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Zu beachten ist die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.
Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen
Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig
FFP2-Maske verpflichtend, wo derzeit MNS (insbesondere Betriebsstätten des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel, etc.)
Empfehlung FFP2 für alle auch im Handel, für Ungeimpfte verpflichtend
3G bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen)
Zutritt in die Nachtgastronomie nur mit
Impfnachweis oder
negativem PCR-Test (max. 72 h alt) oder
Genesungsnachweis (nur bei Genesungsnachweis, ärztlicher Bestätigung oder Absonderungsbescheid)
In Museen, kulturellen Ausstellungshäusern, Kunsthallen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven haben KundInnen, die weder geimpft noch genesen sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, Geimpfte bzw. Genesene müssen keine FFP2-Maske tragen (es wird jedoch empfohlen).
Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nicht nur Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gelten die Regelungen für Zusammenkünfte (d. h. bei mehr als 25 Teilnehmern 3G-Nachweis etc.). Wenn nur Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, ist kein 3G-Nachweis notwendig, in geschlossenen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden.
In Theatern, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen ist ein 3G-Nachweis verpflichtend für alle.
Als Impfnachweise gelten
Zweitimpfung, wobei diese max. 360 Tage (statt bisher 270) zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (dzt. Johnson&Johnson); die Impfung darf max. 270 Tage zurückliegen oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt; die Impfung darf max. 360 Tage zurückliegen oder
NEU: weitere Impfung, wobei diese maximal 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der oben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.
Stufe 2 - 5:
15 % (300 Betten)Inkrafttreten sieben Tage nach Überschreitung
Nachtgastro (und ähnliche Settings), Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen: Geimpft/Genesen (2G)
Antigentests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests) nicht mehr für 3G gültig
20 % (400 Betten) Inkrafttreten sofort nach Überschreitung
Überall, wo die 3G-Regelung gilt, nur mehr Geimpft/Genesen/PCR-Test
25 % (500 Betten)Inkrafttreten sofort nach Überschreitung
2G für Gastronomie, Events und Zusammenkünfte ab 25 Personen
2,5G am Arbeitsplatz
(Details werden noch ausgearbeitet)
30 % (600 Betten)Inkrafttreten sofort nach Überschreitung
Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte
(Details werden noch ausgearbeitet)
Ab sofort ENTFALLEN im Hotel, in Restaurants, in Skigebieten und im Handeln alle G-Regeln. Es ist kein Nachweis mehr erforderlich.
FFP2-Maskenpflicht entfällt. FFP2-Maske für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur mehr noch in Taxis, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Post, Apotheke, Bank…) und Behörden verpflichtend.
Die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb ist aufgehoben.
Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. von neun auf zwölf Monate).
Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten.
Quarantäneregelung
Betroffene mit leichtem Verlauf können sich nach 5 Tagen freitesten, sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind und der PCR-Test negativ ausfällt oder der Ct-Wert bei 30 oder darüber liegt.
Einreiseregelung nach Österreich
Für die Einreise nach Österreich ist nur noch ein 3-G Nachweis notwendig.
Ab sofort ENTFALLEN im Hotel, in Restaurants, in Skigebieten und im Handeln alle G-Regeln. Es ist kein Nachweis mehr erforderlich. Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in den Skigebieten).
Für die Einreise nach Österreich ist nur noch ein 3-G Nachweis notwendig.
Ab sofort ist wieder in allen geschlossenen Räumen verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen
Die FFP2-Maskenpflicht wird auch wieder an Arbeitsorten in geschlossenen Räumen eingeführt.
Die Nachgastronomie kann zwischen der Kontrolle von 3G-Nachweisen oder der FFP2-Maskenpflicht wählen.
WIR IM SILVER BULLET WÄHLEN DIE 3 G KONTROLLE !!!!
Alle MitarbeiterInnen umfangreich geschult. Bitte halten Sie sich an deren Anweisungen - sie wollen nur Ihr Bestes.
Auch wenn uns ein enger Kontakt normalerweise sehr wichtig ist, bitten wir Sie auf Händeschütteln sowie Umarmungen zu verzichten.
Bitte halten Sie generell einen Abstand zu anderen Personen, außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden und reinigen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden).
Es steht an der Reception allen Gästen ein Desinfektionsspender zur Verfügung
Die Rezeptionisten schützen Sie und sich mit einem Plexiglasschutz.
Mund- & Nasenschutz und Desinfektionsmittel in kleinen Flaschen für unterwegs oder Ihr Zimmer können an der Rezeption käuflich erworben werden.
Wir haben im ganzen Hotel an strategischen Punkten überlegt Desinfektionsmöglichkeiten platziert, welche Ihnen zur Verfügung stehen.
Oberflächen (wie z. B. Türklinken, Lichtschalter, Liftstockwerksbuttons, etc.) werden mit speziellen Reinigungsmitteln gereinigt.
Sollte es doch passieren, dass ein Gast Symptome bei sich erkennt, sollte er sich direkt auf sein Zimmer begeben und die Rezeption informieren. Diese leitet dann die notwendigen Schritte ein, um eine mögliche Infektion aufzuklären. Zudem erhalten Sie eine Infobroschüre über das weitere Vorgehen.
Einreisebestimmungen in Österreich
Österreich orientiert sich ab sofort an der RKI Liste des Robert Koch Instituts. Für mehr als 110 Länder gilt somit die 3-G Regel (Geimpft - Genesen - Getestet) - Bei Einreise aus diesen Ländern besteht keine Quarantänepflicht.
Gäste müssen bei der Anreise ein gültiges negatives Testergebnis (PCR Test nicht älter als 72 Stunden, Antigen- oder Schnelltest unter Aufsicht nicht älter als 24 Stunden), ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Erkrankung vorweisen.
Dienstleistungen im Hotel dürfen nur mit einem gültigen Testergebnis, Impfnachweis oder Nachweis über eine überstandene Covid-19-Infektion in Anspruch genommen werden.
Hygiene und Sauberkeit hatten schon immer oberste Priorität, trotzdem haben wir diese noch einmal intensiviert:
Das Reinigen von Bettwäsche und Handtüchern erfolgt nach den höchsten Hygienestandards.
Alle Zimmer werden bei der Zimmerreinigung regelmäßig gut gelüftet.
Nach jedem Gästewechsel werden die Zimmer mit besonderer Aufmerksamkeit gereinigt. Insbesondere viel berührte Gegenstände wie Fernbedienung, Türgriffe, Wasserkocher und Lichtschalter werden mit höchster Sorgfalt desinfiziert.
Vor dem Betreten ihres Zimmers sowie nach der Reinigung ihres Zimmers, desinfiziert sich unser Reinigungspersonal die Hände.
Selbstverständlich können sie auch die tägliche Reinigung ihres Zimmers auf Wunsch über die Rezeption abbestellen.
Das Restaurant und die Bar kann sich über ein starkes Lüftungssystem freuen, welches für eine permanente Frischluftzufuhr sorgt. Zudem werden die Räume vor und nach den Mahlzeiten zusätzlich noch über die Fenster durchgelüftet.
An unseren Buffets werden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Die einzelnen Gänge zum Abendmenü werden Ihnen in gewohnter Weise von unseren Mitarbeitern serviert.
Unsere Service Mitarbeiter verzichten auf physischen Kontakt.
Gerade in diesen Zeiten brauchen Sie Entspannung und sollten Ihrem Körper etwas Gutes tun. Deshalb haben wir auch in diesen sensiblen Bereichen unser Bestes gegeben, um den Aufenthalt so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten.
Es steht an der Rezeption der Massage World allen Gästen ein Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Unsere Liegen haben wir so platziert, dass Sie genügend Platz haben und Abstand gehalten werden kann.
Unsere guten Feen haben die Frequenz der Reinigung in diesen Bereichen erhöht.
Pool
Im Pool ist kein Mindestabstand einzuhalten.
Whirlpools
Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Nutzung des Whirlpools.
Saunen
Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Nutzung der Saunen.
SPA Massagen und Anwendungen
An der Rezeption der Massage World steht allen Gästen ein Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Wir bitten um vorherige Buchung Ihrer Anwendung an der Rezeption.
GYM
Bitte desinfizieren Sie die Geräte vor und nach Ihrer Benutzung mit den bereitstehenden Desinfektionsmitteln
Um all diese Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen geben wir tagtäglich unser Bestes. Wir möchten Sie bitten uns darin zu unterstützen, indem auch Sie diese Regeln bzw. diesen Leitfaden berücksichtigen - für Ihren angenehmen und entspannten Urlaub bei uns in Bad Gastein. Denn wir sind Ihre Gastgeber und wollen nicht belehren.
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